Heute gibt es eine neue Leseprobe aus Bea geht. Nach der schweren Entscheidung, Bea in die stationäre Pflege zu geben, folgte ein Hin- und Her mit den Behörden, die unter anderem wissen wollten, ob ihr Ehemann für sie sorgen kann (sie war damals 13!) oder ob ihre Kinder eigenes Einkommen haben (nochmal: Sie war 13!).
2 Wochen bevor Bea geht
Post von der Kommune! Sollte das endlich die lang erwartete Zusage sein? Oder wollen sie wieder noch mehr Unterlagen haben? Mitnichten, keines von beidem!
Da Bea jetzt ja schon einige Zeit in der Wohngruppe ist, so das Schreiben, würden sie sich mit Regionsvertreter und Amtsärztin gerne ein Bild davon machen und sie besuchen. Wir sollten - falls möglich - auch dabei sein.
Grundsätzlich haben wir nichts gegen eine Kontrolle und sofern es sich einrichten lässt, kommen wir auch gerne dazu (immerhin gab es bisher bei jedem Termin in der Wohngruppe Kaffee), allerdings gibt es ein kleines Problem: Entweder haben wir seit dreizehn Jahren eine Zwillingsschwester übersehen oder Mama, Papa und Beas Schwester leiden an Halluzinationen, denn als der Brief kommt, sehen wir Bea gerade im Garten spielen - bei uns zu Hause.
Da Behörden und Ämter bekanntlich aber immer Recht haben, muss es wirklich eine Illusion sein und Bea ist längst in der Wohngruppe. Auch bilden wir uns nur ein, dass wir seit geschlagenen drei Monaten auf die Zusage warten. Allerdings handelt es sich ja auch nur um ein beschleunigtes Verfahren, wie lange dauert dann erst eine normale Prüfung und Genehmigung? Für eine Rückfrage ist der Absender natürlich telefonisch nicht zu erreichen. Mal schauen, vielleicht gibt es einen Bea-Klon, von dem wir nichts wissen?
Ein paar Tage später ruft die Wohngruppe an, denn dort ist jetzt endlich die Bestätigung der Kostenübernahme eingetroffen, Bea kann also umziehen und zwar - laut Schreiben - zu einem Datum, das bereits drei Wochen in der Vergangenheit liegt. Ein dummer Scherz auf Kosten der strapazierten Nerven der antragstellenden Eltern? Vermutlich eher der normale Arbeitsablauf beim deutschen Amtsschimmel.
Es stellte sich später heraus, dass die mit der Kontrolle beauftragte Behörde zwar im Vorfeld ein Gutachten zu Bea anfertigen musste, dann aber nicht über den weiteren Verlauf des Antrags und seine Genehmigung oder Ablehnung informiert wird.
So wurde einfach ein Termin festgelegt, an dem der Antrag vermutlich eventuell möglicherweise abgearbeitet gewesen sein müsste - und das Besuchsankündigungsschreiben verschickt.
Zu diesem Besuch kam es tatsächlich noch - allerdings nachdem Bea umgezogen war - und am Ende gab es auch dabei noch die eine oder andere Überraschung, aber das ist eine ganz andere Geschichte...
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2 Kommentare. Schreib was dazu-
Klaus
1.01.2014 14:29
Antworten
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Sebastian
1.01.2014 22:04
Antworten
Wir wissen nun, dass Behörden immer unrecht haben. Haben Eltern immer recht?
Nö, Behörden haben immer Recht ;)
Eltern übrigens auch... zumindest solange die Kinder an den Weihnachtsmann glauben.