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Die Rentenversicherung bringt uns um

Die Nachricht vom Tod eines nahestehenden Menschen ist normalerweise kein Grund zur Freude. Interessant wird es allerdings, wenn der Betroffene einen selbst von seinem - bereits erfolgten - Ableben berichtet.

cemetery-91552_640.jpgZwillinge sind etwas besonderes. Wenn dann einer von beiden verstirbt, ist das um so dramatischer, allerdings nicht für jeden gleich problematisch. Kürzlich mussten wir uns von einem nahestehenden Zwilling verabschieden.

Gestern bekam der andere dann Post: Da er ja kürzlich verstorben sei, würde die Rentenzahlung durch die staatliche Rentenversicherung jetzt eingestellt werden.

Natürlich nimmt einen der Tod eines engen Verwandten mit, aber trotzdem fühlte er sich noch ziemlich lebendig. Ein Anruf bei der Rentenversicherung brachte - etwas - Klarheit: Wenn der noch lebende Zwilling zweifelsfrei nachweisen könnte, dass er nicht verstorben sei, dann würde die Rente selbstverständlich weiter bezahlt werden.

Wir sind in Deutschland, also gibt es ein passenden Lebensnachweisformular, genannt PostIdent. Mit einem Besuch der nächsten Postfiliale konnte der behördlich festgestellte Tod revidiert werden und der übrig gebliebene Zwilling bleibt uns hoffentlich noch viele Jahre erhalten.

Ja ja, die liebe Rentenversicherung versucht anscheinend alles, um die Kosten zu senken.

 

3 Kommentare. Schreib was dazu

  1. Viv

    Hallo,

    ich finde es eine Frechheit, wie man Kosten sparen will.
    Ich wäre geschockt, wenn ich einen Brief bekommen würde, in dem steht, dass ich tot bin.

    Immerhin lässt sich so etwas ziemlich leicht aufklären, wenigstens etwas..

    Schön, dass du darüber berichtet hast!

    Liebe Grüße, Viv

    • Sebastian

      Diese Unterstellung war eher ironisch gemeint: Vermutlich hat einfach ein Mitarbeiter versehentlich den falschen Zwilling erwischt.

  2. Es wäre nicht das erste Mal, das so etwas passiert und mit grober Fahrlässigkeit seitens der Ämter beschrieben werden kann. Ein Beispiel aus meiner Familie: Meine Oma kümmerte sich um meine Urgroßtante, nach dem Ableben dieser sollte meine Oma weiterhin die GEZ für diese zahlen ... Klar. Sie musste erst nachweisen, dass jene gestorben war.

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