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Kulinarischer Sarkasmus

Deutsche Behörden sind dafür bekannt, einfache Dinge zu verkomplizieren. Ich hätte allerdings nicht erwartet, dass ein ganz normales Unternehmen das alles noch toppen kann. Die Bestellung für Zoe's Mittagessen belehrte mich eines Besseren.

unkompliziert.jpgZoe geht zwei Tage in der Woche in die "Offene Ganztagsschule", kurz OGS. Die Kinder bekommen dort Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen und verschiedene AG-Angebote. Die Anmeldung war sehr einfach: Für jeden Wochentag musste ein Kreuz gesetzt werden (Schule, verlässliche Schule, verlässliche Schule + 1h Betreuung/Tobezeit oder OGS). Das Mittagessen für die Kinder muss allerdings extra bestellt und bezahlt werden.

Die Anmeldung zum Mittagessen besteht aus drei A4-Seiten: Einem Infozettel, einem Anmeldeformular und einer Seite AGB (die allerdings einen anderen Firmennamen enthalten). Das Anmeldeformular kann allerdings auch online ausgefüllt werden, dazu muss nur eine 10stellige Objektnummer eingegeben werden. Anscheinend beliefert die MenüPartner GmbH von Berlin aus bis zu 10 Milliarden Einrichtungen in Deutschland - warum sollte die Nummer sonst so lang sein?

Nach der Onlineregistrierung wird die PIN für den Login per Post zugeschickt. Die Email-Adresse wird dagegen nicht überprüft. Sicherheitstechnisch ist die Essensbestellung also einem Onlinebankingkonto gleichzustellen. Ob sie auch eine TAN-Liste verschicken? Ich bin gespannt.

Nach der Online-Anmeldung muss der geneigte Essensbesteller ein SEPA-Lastschriftformular ausdrucken, unterschreiben und per Fax (notfalls auch Post) zurückschicken. Wie gesagt: Sicherheit wird hier GROß geschrieben, die online bereits erteilte Zustimmung reicht anscheinend nicht aus.

Das Mittagessen kann über eine kostenpflichtige Servicenummer oder auch online (kostenlos? kostenpflichtig? Steht nirgendwo.) abbestellt werden. Passiert das nicht bis 8:30 Uhr, wird es berechnet und am Ende des Monats bequem vom Konto abgebucht.

Bevor die "Belieferung" des Kindes erfolgt, muss allerdings eine einmalige Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Diese kann nicht per Lastschrift eingezogen werden, sondern soll überwiesen werden - was sich allerdings als unmöglich herausgestellt hat, denn unser Onlinebanking (bei einer der größten deutschen Banken) lehnt die IBAN des Sicherheitsleistungskontos als "ungültig" ab. Ich habe sie drei Mal eingegeben, meine Frau sie zwei Mal kontrolliert - die aufgedruckte IBAN ist falsch. Wie bei vielen Unternehmen wird auch auf dem Infoschreiben fröhlich eine endlose Anzahl Nullen in der IBAN hintereinandergeschrieben. Ein simples Leerzeichen nach jeder dritten oder vierten Stelle ist anscheinend zu viel verlangt.

So stellt sich aber wenigstens nicht die Frage nach dem Zahlungsempfänger (in den AGB steht Menütaxi GmbH, auf den anderen Seiten Menüpartner GmbH) oder dem Verwendungszweck - denn eine Kunden-Nr. oder ähnliches habe ich nach der Anmeldung selbstverständlich nicht erhalten.

Sollte die Anmeldung im laufenden Schuljahr dann tatsächlich noch klappen, wurde von anderen Eltern bereits angedroht, dass in den Ferien gnadenlos weiter Essen geliefert und abgerechnet wird - wenn es nicht vorher abbestellt wurde. Verständlich, werde die Schulferien doch erst mindestens ein Jahr im voraus und für das gesamte Bundesgebiet bekanntgegeben. Diese automatisch zu berücksichtigen ist dann natürlich nicht möglich.

Zoe wird diese Woche also kein Mittagessen in der OGS bekommen. Bis zur nächsten Woche lassen wir uns einfach mal überraschen. Wenigstens sind wir vorgewarnt und können ihr etwas mitgeben.

Ich möchte nicht wissen, wieviel der € 3,08 (wer kommt auf so einen krummen Betrag???) pro Essen in die Verwaltung dieses Unternehmens fließen. Hoffentlich sind die gelieferten Speisen besser als die Organisation.

PS: Das Infoblatt bezeichnet dieses Verfahren übrigens als unkompliziert. Dann bin ich aber froh, dass sich die Stadt nicht für einen komplizierten Anbieter entschieden hat...

 

6 Kommentare. Schreib was dazu

  1. LOL
    unkomplizert hätte sicher nicht soviel Platz eingenommen :D
    Bin ich froh das ich kein Kind im Haushalt habe ...
    Ich drück Zoe die Daumen - Wird bestimmt eine super Zeit für sie!

  2. Na, da der Caterer den Job wohl nur bekommen, weil sein Cousin in der Verwaltung arbeitet.

    Das ist mal serviceorientiertes Arbeiten.

    Lg Georg.

    • Sebastian

      Ich vermute eher eine EU-weite Ausschreibung dahinter. Der Aufwand entsteht auch für die Eltern und nicht die auswählende Verwaltung.

  3. ACH
    DU
    MEINE
    GÜTE....

    ...und ich reg mich über den endlos scheinenden Schriftverkehr mit meinem Geldgeber bezüglich des Kindergeldes auf...

    Das ist doch echt ein Witz...?! Sowas ist wieder "typisch Deutschland".... o.O

    DieLouni

  4. Bianca

    Hm,
    ich würde sagen bei den formalen Fehlern sind sowohl die Anmeldung als auch die AGB rechtswidrig und damit ungültig! Was für Quark die Behörden wieder verzapft haben. Als Unternehmer ohne behördliche Kontakte wird man aufs strengste kontrolliert aber solche Leute gewinnen Ausschreibungen.Ich würde da mal gekonnt nachfragen und auf diese Fehler hinweisen. Wenn da dann keine Korrekturen kommen würde ich nicht wirklich wissen wollen, von wo das Essen dann wirklich kommt. Von der Qualität mal zu schweigen.
    Ihr tut mir echt manchmal leid bei solchen Sachen. Es wäre ja zum Lachen, wenn es nicht so ärgerlich wäre.
    Liebe Grüße,
    Bibi

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