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Wie schon geschrieben, habe ich vor wieder zu fliegen. Die gängige Ansicht, ein Pilot könnte sich einfach ins Flugzug setzen und losfliegen, ist ohnehin falsch, denn eine umfassende Flugplanung ist auch für den kleinsten Aus-Flug notwendig, aber auch vorher ist jede Menge Papierkram notwendig.
Dazu gehören das medizinische Tauglichkeitszeugnis, dass die körperliche Eignung zur Führung eines Flugzeuges bescheinigt. Um dieses Thema muss ich mich glücklicherweise erst in einigen Jahren wieder kümmern.
Das BZF, das Sprechfunkzeugnis, wird im Gegensatz zu allen anderen Anforderungen ausnahmsweise unbefristet ausgestellt - wieder ein Problem weniger.
Aber meine ZÜP ist abgelaufen! Die "Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG für Luftfahrer" beinhaltet quasi die Abschaffung der Grundrechte für jeden, der vorne in einem Flugzeug Platz nehmen möchte und wurde trotzdem kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Für Niedersachsen ist ein einseitiges Formular auszufüllen, in dem das Opfer der Antragsteller der Informationsbeschaffung von
den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder [...], dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR [...] und dem Bundeszentralregister
zustimmt. Die Kosten trägt der Antragsteller, deren Höhe wird allerdings erst nach erfolgter Überprüfung festgelegt und mitgeteilt, wobei diese bei einer Standardüberprüfung bei etwa 30 - 40 Euro liegen.Erst wenn die Luftsicherheitsbehörde zu Ende geschnüffelt hat davon überzeugt ist, dass ich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, darf ich überhaupt wieder ans Fliegen denken.
Bleibt zum Schluss noch die Lizenz selbst: Meine "PPL-A" ist noch etwas mehr als drei Jahre gültig, nur die Musterberechtigung "SEP Land", gemeint sind "Single Engine Piston" = Einmotorige Flugzeuge mit Verbrennungsmotor und Rädern oder Kuven (im Vergleich zu Wasserflugzeugen mit Schwimmern), läuft im Frühling ab. Um diese zu verlängern fehlen mir noch 12 Flugstunden und ein Überprüfungsflug mit Fluglehrer. Wie schon geschrieben, möchte ich in diesen 12 Pflichtstunden ein paar Übungsflüge mit Lehrer, meine NFQ (Nachtflugqualifikation) und den einen oder anderen Ausflug mit der Familie unterbringen.
Danach brauche ich zwei Jahre lang nur noch Zeit, Geld, Flugplanung und die 90-Tage-Regel beachten...
PS: Die Zusammenfassung der PPL-A Ausbildung kann hier nachgelesen werden: Teil 1, Teil2 und Teil 3.
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