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Es gibt einen unerwarteten Todesfall, ganz plötzlich und ohne Vorwarnung - eben unerwartet - verstarb ein teurer, geliebter Bilderrahmen und hinterlässt nichts als Scherben.
Ganz so dramatisch wird es nicht gewesen sein, als Gina, die Hündin einer Freundin, kürzlich versehentlich besagtes Instrument zur Ausstellung von bildlichen Zeitzeugen dem Tode zuführte. Dummerweise hat sie dabei ein recht teures Modell erwischt, denn für einen Bilderrahmen sind € 34,90 schon die gehobene Preisklasse.
Als pflichtbewusster und gesetzestreuer Hund verfügt Gina selbstverständlich über eine Hundehaftpflicht. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine Klebeschicht zur platzsparenden Unterbringung, sondern um eine Versicherung gegen hundsgemeine Schäden, die in den letzten sieben Jahren immerhin stolze 60 Euro pro Jahr kassiert hat.
Gina's Frauchen informierte diese umgehend über den entstandenen Schaden und ebenso unerwartet wie der Todesfall kam die anstandslose Zahlung der Versicherung - wer rechnet denn damit??? Zeitgleich kam allerdings auch die Kündigung, wozu die Versicherung nach Paragraph Zweiundneunzig Bundesversicherungsentschuldigungsgesetz (oder so ähnlich) im Schadensfall berechtigt ist.
Gina hat sich natürlich sofort auf ihre vier Pfoten gemacht und eine neue Versicherung gesucht, schließlich will sie nicht ohne Versicherungsschein, Führerschein, Hundeausweis, Steuernachweis, Schnüfflerlizenz oder Leinenberechtigung in eine Kontrolle geraten - in Deutschland steht für Hunde auf so etwas teilweise immer noch die Todesstrafe...
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